Höheres Wohngeld ab dem 1. Januar 2023

01.02.2023

Zum 1. Januar 2023 gilt in ganz Deutschland die neue Wohngeldreform. Damit erhöhen sich die Wohngeldsätze zum Jahresbeginn deutlich, außerdem haben wesentlich mehr Menschen als bisher ein Anrecht auf Wohngeld. Auch viele Heidelberger*innen, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben, werden durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten.

Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Künftig sollen auch Menschen in den Genuss von Wohngeld kommen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.

Digital Wohngeld beantragen

Ab sofort steht zur Antragstellung auch ein digitaler Wohngeld-Antrag auf der Homepage der Stadt Heidelberg zur Verfügung unter www.heidelberg.de/wohngeld

Damit können Bürger*innen per Onlineverfahren einen Zuschuss zur Sicherung ihres Wohnraums beantragen.

Weitere Fragen zur Wohngeldreform beantwortet die Wohngeldbehörde Heidelberg beim Amt für Soziales und Senioren unter Telefon: 06221 58-38722 oder per E-Mail an: wohngeldstelle@heidelberg.de.