Heidelberg darf als erste Stadt in Baden-Württemberg die seit 24. April geltende Bundes-Notbremse wieder lockern. Da die Sieben-Tage-Inzidenz an 5 Werktagen unter 100 war, können ab dem 1. Mai die Beschränkungen der Bundes-Notbremse wieder aufgehoben werden. Ab dann gelten wieder die Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Im Stadtkreis Heidelberg gelten ab Samstag, 1. Mai, folgende Regelungen:
- Private Treffen: Es dürfen sich zwei Haushalte (insgesamt maximal fünf Personen) treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Hausstand. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr mindestens 14 Jahre alten Personen bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.
- Es gibt keine nächtliche Ausgangssperre mehr.
- Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind unter Hygieneauflagen regulär geöffnet (Bitte beachten: Der 1. Mai ist ein bundesweiter Feiertag).
- Alle anderen Geschäfte dürfen Kunden im Rahmen von „Click & Meet“ empfangen. Dafür ist kein tagesaktueller negativer Corona-Test mehr nötig (Bitte beachten: Der 1. Mai ist ein bundesweiter Feiertag).
- Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen. Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung müssen alle Beteiligten eine medizinische Maske tragen. Ein negativer Corona-Test muss nicht mehr vorgelegt werden.
- Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen Besuchende mit Termin und Dokumentation der Kontaktdaten empfangen. Das betrifft auch den Zoo Heidelberg und das Kurpfälzische Museum. Ein negativer Corona-Test muss nicht mehr vorgelegt werden.
- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Präsenz-Unterricht mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten anbieten.
- Im ÖPNV muss im Stadtgebiet Heidelberg eine medizinische Maske getragen werden – eine OP-Maske ist ausreichend, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard) entfällt.
- Sport darf im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen kontaktarm und mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ausgeübt werden. Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen im Freien kontaktarm Sport in Gruppen mit bis zu 20 Kindern machen
(Textquelle: www.heidelberg.de)
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