Die vier Inzidenzstufen, die bisher für Einschränkungen entscheidend waren fallen weg. Stattdessen wird die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) ausgeweitet. Ungeimpfte müssen einen negativen Schnelltest vorweisen, der maximal 24 Stunden alt ist.
Hier gilt die 3G-Regel:
- Innengastronomie, Museen, körpernahe Dienstleistungen, Veranstaltungen im Freien mit mehr als 5000 Besuchern
- Sport im Innenbereich (Fitnessstudios, Schwimmbäder oder Sporthallen)
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.b. Konzerte, Theater, Kino)
- Clubs und Diskotheken: negativer PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist
- Beherbergung aller Art: Test bei Anreise und alle 3 Tage während des Aufenthalts
- Religiöse Veranstaltungen sind von der Testpflicht ausgenommen!